Was darf ich im Kleingarten nicht pflanzen?

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.

Nadelbäume: Tannen, Zeder, Lärchen, Eiben, Fichten, Erle, Kiefern, Wacholder, Scheinzypressen, Mammutbäume, Affenschwanzbäume, Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)
Laubbäume: Eiche, Birke, Ahorn, Esche, Erle, Buche, Weide, Kastanie, Walnuss, Pappel, Ginkgo, Eberesche
Deck- und Blütensträucher: Goldregen (Wuchshöhe bis 7m), Hasel, Zierapfel, Hartriegel, Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Erbsenstrauch, Essigbaum
Wirtspflanzen mit Schaderreger:
Felsenbirne, Scheinquitte für Feuerbrand – meldepflichtig, Haferschlehe, Bocksdorn für Scharkakrankheit, Feuerdorn, Rot- und Weißdorn, Zwergmispel (Cotoneaster), Wacholder aller Art für Birnengitterrost, Korkenzieherweide für Weidenbohrer, Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)

Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!
Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen!
Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.