Was ist beim Thema Hecken zu beachten?

Hecken müssen gepflegt werden. Formhecken dürfen über die Parzellen- bzw. Vereinsgrenzen nicht hinauswachsen und müssen verkehrssicher sein.
Die zur Einfriedung der Parzellen an unseren Stichwegen grenzenden Formhecken dürfen eine maximale Höhe von 1,20 m und sollten eine Breite von 0,50 m nicht überschreiten.
Für die zur Einfriedung der Parzellen an unseren Hauptwegen bestehenden Formhecken gilt eine maximale Höhe von 1,60 m.
Ausnahme bilden Formhecken für die Außenbegrenzung (Außengrenze der Gartenanlage), z.B. an Straßen, mit einer maximalen Höhe von bis zu 2,00 m.
Ein Rosen- oder Heckenbogen über der Gartenpforte ist zulässig.
Zudem sind gesetzliche Zeiten zum Vogelschutz zu beachten. Vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres ist das Fällen von Bäumen und Sträuchern nicht gestattet. In dieser Frist dürfen Sie schonende Form- und Pflegeschnitte, sowie Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen durchführen.
Gemäß Mitgliederbeschluss hat der Formschnitt bis 30.06. und der Rückschnitt ab 01.10. bis spätestens 28.02. zu erfolgen!