Was muss ich bei Schäden oder Vandalismus beachten?
Einbrüche oder Vandalismusschäden sollten Sie sofort bei der Polizei anzeigen. Die Anzeigebestätigung mit der Tagebuchnummer ist danach Ihrem jeweiligen Versicherungsunternehmen mittels Schadensanzeige zu melden.
Schön wäre es auch, wenn der Vorstand eine Information zu solchen besonderen Vorkommnissen erhält!
Wie erreiche ich den Vorstand des KGV Prester?
Bei Versicherung über den Rahmenvertag bitte alles zusammen mit dem Meldung_KleinerSachschaden.pdf an die Württembergische Versicherung AG melden.