Wie kann ich meinen Garten wieder abgeben? (Kündigung / Pächterwechsel)
Der Pachtvertrag regelt klar, was bei einem Pächterwechsel zu beachten ist.
Pächter müssen den Pachtvertrag und ihre Mitgliedschaft des Gartens beim Vorstand des KGV schriftlich kündigen. Die Kündigung muss am 3. Werktag im Juli beim Verein eingegangen sein und ist zum 30.11. des Jahres gültig.
Dazu nutzen Sie vorzugsweise unsere E-Mail: kgv.prester@outlook.de oder folgende Postanschrift:
Kleingärtnerverein Prester e.V.
c/o Mike Geß
Curiestraße 64
39124 Magdeburg
Nach der fristgerechten Kündigung muss eine Wertermittlung durch einen Wertermittler des Verbands stattfinden. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung erhalten Sie mit Ihrer Kündigungsbestätigung. Zum Termin muss ein Mitglied des Vorstandes oder vom Vorstand beauftragter mit anwesend sein. Es gibt ein Protokoll, in dem ggf. auch auf Mängel hingewiesen wird. Da nur der Grund und Boden gepachtet ist, gehört alles andere was sich im Garten befindet dem Pächter. Hat der Verein einen Nachfolger für den Garten können diese Sachen durch den Pächter dem Nachfolger verkauft werden. Ein Anspruch auf den Wert aus der Wertermittlung gibt es nicht. Für die Weitergabe der Parzelle ist allein der Verein zuständig. Dieser bestimmt, wen er als neuen Pächter aufnimmt. Gibt es keinen Nachfolger oder möchte man sein Eigentum behalten, kann man es mitnehmen und den Garten beräumt zurückgeben. Das ist natürlich schwierig bei Laube oder Bäumen. Ist kein Nachfolger vorhanden, muss mit dem Verein ein Vertrag abgeschlossen werden, der regelt, wer sich bis zu einem Neupächter um den Garten kümmert und die Versicherung zahlt. Sollte sich kein Nachfolger finden, ist unter Umständen eine Räumung der Parzelle auf Kosten des letzten Pächters notwendig. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig zusammen mit dem Vereinsvorstand um den Pächterwechsel.